Freizeit, Spiel, Kultur – Was, wenn die Familien die Kosten nicht tragen können ?

Ein Blogartikel von Sophie Kortschinski, 13 Jahre

Sophie sagt: “Das Kinderrecht 31 besagt, das Kinder ein Recht auf Freizeit, Spiel und Kultur haben, genauso auf Pause. Spiel, die Freunde sollten nicht zu kurz kommen, doch Kultur und Kunst was heißt das? Jedes Kind darf Kunst in jeglicher Form wie Tanz, Musik oder sonstigem ausüben dürfen, so auch Kultur zum Beispiel oder Fußball oder Schwimmverein. Was macht man wenn das Kind gerne Klavier spielen lernen möchte oder dem Fußballverein beitreten will aber das Geld nicht reicht ?

In solchen Fällen gibt es ein Angebot für alle Kinder von 0-18 Jahren, wo diese Hobbys bezuschusst werden. Das geht über ,,Bildung und Teilhabe“ wo Hobbys wie Sportvereine oder Musik Unterricht bezuschusst werden damit auch Kinder aus nicht so Einkommensstarken Familien ihre Hobbys und Talente ausleben können. Genauso werden Ausflüge und Klassenfahrten die zu Teuer sind davon bezahlt werden. Wenn es Anfang des Schuljahres ist und die Schulsachen gekauft werden müssen kann auch sowas bezuschusst werden damit Kinder die bestmögliche Bildung kriegen können (Kinderrecht 29).

So kriegen Kinder aus Einkommensschwachen Familien die Möglichkeit am Leben teilzunehmen, wenn Geld das Problem ist. Diese Bezuschussungen kann man beantragen wenn man so etwas wie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt. Kinder können und sollten die Möglichkeit zur Weiterentwicklung haben.”

Hilfe und Information gibt es auch beim Bürgertelefon zum Thema ,,Bildungspaket“ unter

https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov?ansicht=dienstleistung&eintrag=93

Wir sagen: “Danke, Sophie, für den tollen Artikel!!!”

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